1. Allgemeines

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Besteller rechtsverbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers sind ungültig, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Änderungen gegenüber den in unseren Informationsunterlagen gemachten Angaben bleiben vorbehalten. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Angebote, Auftragsbestätigung, Preise

a. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieses Frist die bestellte Ware liefern.

b. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Zeichnungen, etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 2.a annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

c. Die Angebote erfolgen aufgrund der jeweils zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben etc.) Eine Änderung dieser Kalkulationsunterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes. Die gilt insbesondere für Sonderzuschnitte oder Sonderbearbeitungen. Unsere Preise verstehen sich ohne Verbindlichkeit in Euro ab Werk, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Fassung. An die angebotenen Preise und die im Angebot genannten Lieferfristen halten wir uns bis zu 30 Tagen nach Abgabe des Angebotes gebunden, soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialgestellungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Die Bezugnahme auf frühere Angebote oder Verträge in einer Bestellung des Käufers ist von daher unzulässig und für uns nicht bindend.


3. Lieferung

a. Die Lieferung erfolgt nach den bestellten Mustern. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichung in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Werkstofffehler, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen.

b. Sämtliche Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höhere Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörungen, Grenzsperrungen, Bahnsperrungen, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages. Selbstverständlich werden wir Lieferzeiten, soweit nur irgend möglich, pünktlich einhalten; indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden, Zwischenverkauf vorbehalten. Ist die Verlängerung für den Abnehmer unzumutbar, so kann er schriftlich die Aufhebung des Vertrages verlangen. Bereits gefertigte oder im Lager befindliche Waren sind nach der Aufhebung des Vertrages zu vergüten. Wird die Lieferung infolge eines der vorgenannten Umstände unmöglich, so können wir vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Aufhebung und Rücktritt vom Vertrag bedürfen der Schriftform. Im Falle des Verzuges kann der Abnehmer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme der Liefergegenstände nach Ablauf der Frist ablehne. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Abnehmer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.


4. Zahlung

a. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen für Firmenkunden binnen 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und für Privatkunden bei Abholung ohne Abzug fällig und zahlbar, sofern auf dem Auftrag keine gesonderte Vereinbarung erfolgte. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften ist nicht gestattet; die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es nicht von uns schriftlich anerkannt wird. Bei Extraanfertigungen behalten wir uns vor, besondere Zahlungsbedingungen zu vereinbaren. Bei Überschreitung des vereinbarten Zieles werden bankmäßige Zinsen in Anrechnung gebracht.

b. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).


6. Beanstandungen

Die Ware ist vom Käufer unverzüglich nach Empfang der Ware auf Vollständigkeit, eventuelle Materialmängel und Transportschäden zu untersuchen. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten unwiderruflich als genehmigt. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer sind Beanstandungen vor Übernahme zu erheben. Spätere Mängelrügen haben keine Gültigkeit. Nach Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Von daher hat die Prüfung der Ware stets vor dem Verlegen stattzufinden; Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden. Die Rechtmäßigkeit einer jeden Reklamation muss an dem Produkt im Originalzustand nachgewiesen werden. Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder eine Anordnung des Bestellers, sind wir von der Gewährleistung dieser Mängel frei. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung des Fehlers zu rügen. Kleine Abweichungen in den Maßen zwischen den im Katalog bzw. Angebot angegebenen Größen und den gelieferten Stücken können nicht zum Anlass einer Beanstandung genommen werden. Der Besteller hat uns eine angemessene Zeit zur Überprüfung der Mängelrüge zur Verfügung zu stellen. Erweist sie sich als berechtigt, so halten wir für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche, gleich, aus welchem Rechnungsgrund wie folgt: Wir liefern als Ersatz Ware gleicher Art und Güte. Zur Ersatzlieferung hat der Besteller uns nach vorheriger Absprache angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Preisnachlässe anstelle von Ersatzlieferungen können nur für den nicht verwertbaren Anteil des Materials gewährt werden. Darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich, aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit Verarbeitung der Ware entstehen können, wird ausgeschlossen. Auch im Falle einer berechtigten Beanstandung werden Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenen Gewinns oder dergleichen von uns abgelehnt.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragsnehmers.

b. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sowie für gerichtliche Mahnverfahren ist der Sitz der Firma und das Amtsgericht Lemgo.

c. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



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